4 Sterne

Ferienwohnungen Rosenhof

Erfurt ✤ Altstadtnähe


Mietpreise

Normalpreis / Hauptsaison

65,00 € pro Nacht / 70,00 € pro Nacht

Souterrainwohnung / Hauptsaison

55,00 € pro Nacht / 60,00 € pro Nacht

Ostern 2026

03.04.-06.04.26 70,00 €* pro Nacht (Souterrain 60,00 €* pro Nacht)

Tag der Arbeit 2026

01.05.-03.05.26 70,00 €* pro Nacht (Souterrain 60,00 €* pro Nacht)

Himmelfahrt 2026

14.05.-17.05.26 70,00 €* pro Nacht (Souterrain 60,00 €* pro Nacht)

Sommersaison 2026

01.06.-31.08.26 70,00 €* pro Nacht (Souterrain 60,00 €* pro Nacht)

Wintersaison, Silvester und Neujahr 2026/2027

27.11.-01.01.27 70,00 €* pro Nacht (Souterrain 60,00 €* pro Nacht)

Alle Preise für 1-2 Personen plus einmalig 40,00 € Endreinigung pro Aufenthalt.

*Zuzüglich 5% Beherbergungssteuer der Stadt Erfurt. Ab dem 01.07.2017 sind ausnahmslos alle Vermieter von Ferienunterkünften verpflichtet, diesen Betrag zu erheben und in dieser Höhe an die Stadt Erfurt abzuführen.


Anmerkungen

Der Mindestaufenthalt beträgt 2 Nächte.

Der Preis ab 65,00 Euro* pro Nacht gilt für 1 bis 2 Personen. Für jede weitere Person ist der Mietpreis 20,00 Euro* pro Nacht. Diese Preise gelten nur für die jeweils angegebene Saison. Der Preis für die Souterrainwohnung beträgt 55,00 Euro* (Hauptsaison 60,00 Euro*) pro Nacht für 1 bis 2 Personen.

Im Preis sind Bettwäsche, Handtücher und Nebenkosten enthalten. Zusätzlich wird eine einmalige Endreinigungsgebühr von 40,00 Euro berechnet.

Kinder bis zu 4 Jahren übernachten kostenfrei. Für Kinderbett, Kinderbettwäsche und Hochstuhl berechnen wir einmalig eine Gebühr von 10,00 Euro.

Für Kinder im Alter zwischen 5 - 11 Jahren beträgt der Mietpreis 10,00 Euro pro Nacht. Jugendliche ab 12 Jahren bezahlen 20,00 Euro pro Nacht.

Der Übernachtungspreis ist nach Erhalt des Mietvertrages in Höhe von 20% vorab zu überweisen, der Restbetrag eine Woche vor Anreise.

Anreise ab 15:00 Uhr und Abreise bis 10:00 Uhr. Abweichungen sind telefonisch mit dem Vermieter 3 Tage im Voraus zu vereinbaren.

*Zuzüglich 5% Beherbergungssteuer der Stadt Erfurt. Ab dem 01.07.2017 sind ausnahmslos alle Vermieter von Ferienunterkünften verpflichtet, diesen Betrag zu erheben und in dieser Höhe an die Stadt Erfurt abzuführen.